Angebote im Bereich Landschaftspflege
Egal ob es sich im Landkreis Eichstätt um eine naturschutzfachliche Heckenpflege oder -pflanzung, die Anlage und Pflege von Streuobstwiesen, die Pflege von Biotopen wie z.B. Magerrasen oder die extensive Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen handelt: Wir sind Ihr Ansprechpartner! Gerne prüfen wir für unsere Mitglieder die Möglichkeit einer staatlichen Förderung von Maßnahmen und kümmern uns um die Organisation der fachgerechten Maßnahmenumsetzung.
Kontaktieren Sie uns einfach - wir beraten Sie gerne! (Mitglieder und die, die es werden wollen)
Weiter unten können Sie sich einen Überblick über unser Angebot verschaffen.
Naturschutzfachliche Pflege von Hecken und Feldgehölzen
In unserer Feldflur stellen Hecken und Feldgehölze wichtige Strukturen dar: Als wichtiger Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen haben Sie eine große Anzahl ökologischer Funktionen. Auch für den Bodenschutz spielen sie eine tragende Rolle, da sie gegen Wasser- und Winderosion schützen.
Die volle Funktionsfähigkeit einer Hecke kann jedoch nur durch eine regelmäßige und fachgerechte Pflege aufrecht erhalten werden. Ohne diese Pflege überaltern sie - sie verkahlen und werden von innen heraus lückig.
Bei einer ökologisch fachgerechten Pflege werden die Sträucher abschnittsweise und zeitversetzt „auf Stock gesetzt“, das heißt die Sträucher werden vergleichsweise bodennah abgeschnitten. Von dort können sie dann neu austreiben. Wenn nötig werden zu dicht stehende Einzelbäume entnommen oder aufgeastet. Seltene oder wichtige Gehölzarten werden dabei aber stets erhalten. Ein einfacher Formschnitt kann folglich nicht als fachgerechte Heckenpflege dienen. Hecken und Feldgehölze sind grundsätzlich besonders geschützte Lebensräume.
Fördermöglichkeiten
1. Kulturlandschaftsprogramm (KULAP), B49
Das KULAP B49 ist die typische Fördermöglichkeit für die ökologische Pflege von Hecken und Feldgehölzen in der Feldflur:
geförderte Heckentypen | Strauchhecken, Baum-Strauch-Mischhecken |
Voraussetzungen | förderbare Hecken müssen Teil von/ unmittelbar angrenzend an landwirtschaftlichen Flächen sein (Flurbereinigungshecken) |
Antragsberechtigte | Landwirte, Landschaftspflegeverbände |
Antragsphase | 1. Februar bis 30. Juni |
Förderung | pauschal 270 €/ ar (Konzepterstellung & Pflegeumsetzung) |
Pflegedurchführung | Pflegezeitraum: 5 Jahre (danach: zwingend gesamte Hecke gepflegt) |
Weitere Informationen zur KULAP B49 Maßnahme können Sie folgenden Links entnehmen:
- Merkblatt stmelf zu B49 (pdf)
Wer sich noch über heimische Gehölze und autochtone Pflanzen informieren will:
2. Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie (LNPR)
Das LNPR-Programm greift als Förderung in naturschutzfachlichen Gebietskulissen, wenn eine Förderung über KULAP nicht möglich ist:
geförderte Heckentypen | Strauchhecken, Baum-Strauch-Mischhecken, Baumhecken |
Voraussetzungen | KULAP-Förderung nicht möglich naturschutzfachliche Gebietskulisse (biotopkartiert) |
Antragsberechtigte | Kommunen, Landschaftspflegeverbände, Naturparke, private Flächenbesitzer |
Antragsphase | ganzjährig |
Förderung | bis zu 70% der Pflegekosten förderfähig, 30% Eigenanteil durch Projektträger (i.d.R. LPV Eichstätt) |
Pflegedurchführung | Pflege und Neuanlage möglich Pflege entsprechend genehmigtem Antrag |
Anlage und Pflege von Streuobstwiesen
Streuobstwiesen prägten wie auch Hecken und Feldgehölze jahrhundertelang unsere Feldflur. Als altes Kulturgut fand man sie bis vor wenigen Jahrzehnten noch an fast allen Dorfrändern. Für die Dorfbewohner hatten sie vielerlei nutzen: sie versorgten sich aus diesen Beständen mit Frischobst, zugleich konnten sie den Grasertrag der Wiesen nutzen oder ihr Vieh dort weiden lassen. Durch den industriellen Obstanbau und die allgemeine Intensivierung der Landwirtschaft haben Streuobstwiesen aber stark an Bedeutung verloren - sie fielen brach, verbuschten und die nicht mehr gepflegten Bäume überalterten oder sie wurden gleich in andere Nutzungen überführt oder sogar bebaut.
Mittlerweile wissen wir um die große naturschutzfachliche Bedeutung von Streuobstwiesen - mehr als 5.000 Tierarten konnten dort nachgewiesen werden! Streuobstwiesen zählen damit zu den artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa. Gerne unterstützen wir deshalb unsere Mitglieder bei der Pflege und Neuanlage von Streuobstwiesen!
Fördermöglichkeiten
Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie
Antragsberechtigte | Kommunen, Landschaftspflegeverbände, Naturparke, private Flächenbesitzer |
Antragsphase | ganzjährig |
Förderung | bis zu 90% der Neuanlage- und Pflegekosten förderfähig, 10% Eigenanteil durch Projektträger (i.d.R. LPV Eichstätt) |
Pflegedurchführung | Pflege und Neuanlage möglich Pflege entsprechend genehmigtem Antrag |
Pflege von Biotopen (z.B. Magerrasen)
Naturschutzfachlich kostbare Biotope (Magerrasen, Tümpel, Teiche, ...) zu erhalten ist eine wichtige Aufgabe für uns alle, damit die Lebensräume für Tiere und Pflanzen auch für zukünftige Generationen erhalten bleiben. Der Freistaat Bayern unterstützt uns dabei mit den Fördermöglichkeiten im Zuge der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie (LNPR). Sehr gerne planen und beantragen wir LNPR Maßnahmen für unsere Mitglieder und setzen sie naturschutzfachlich optimal um.
Fördermöglichkeiten über LNPR
Antragsberechtigte | Kommunen, Landschaftspflegeverbände, Naturparke, private Flächenbesitzer |
Antragsphase | ganzjährig |
Förderung | 70-90%, je nach ökologischer Wertigkeit; 10-30% Eigenanteil durch Projektträger (i.d.R. LPV Eichstätt) |
Pflegedurchführung | Pflegemaßnahmen und Neuanlagen möglich Pflege entsprechend genehmigtem Antrag |
Extensive Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen
Für die extensive Bewirtschaftung von Äckern, Wiesen und Weiden stehen dem Bewirtschafter der Fläche eine Vielzahl möglicher Förderungen im Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) oder Kulturlandschafts-programm (KULAP) zur Verfügung. Bei sehr speziellen Anforderungen kann es aber sein, dass eine Bewirtschaftung der Fläche trotz VNP oder KULAP-Programmen nicht wirtschaftlich ist und sich kein Bewirtschafter für die Fläche findet. Ist dies der Fall und gleichzeitig besteht ein großes naturschutzfachliches Interesse an der angestrebten Art der Bewirtschaftung ist eine Förderung über die Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie (LNPR) denkbar. Gerne beraten wir unsere Mitglieder bei Fragen zu VNP und KULAP oder prüfen eine Fördermöglichkeit über LNPR.
Fördermöglichkeiten über LNPR
Antragsberechtigte | Kommunen, Landschaftspflegeverbände, Naturparke, private Flächenbesitzer |
Voraussetzungen | keine Förderung über KULAP und VNP möglich ausreichende naturschutzfachliche Begründung für die Maßnahme |
Antragsphase | ganzjährig |
Förderung | 70-90%, je nach ökologischer Wertigkeit; 10-30% Eigenanteil durch Projektträger (i.d.R. LPV Eichstätt) |
Pflegedurchführung | Pflege entsprechend genehmigtem Antrag |